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Monika Heinold, Lutz Oschmann KV Kiel
Föderalismuskommission muss Ergebnisse bringen:
Land entschulden, Kommunen stärken
und in Bildung investieren
Der Landesverband von Bündnis 90/DIE GRÜNEN unterstützt die Forderung der Landesregierung, dass das Ergebnis der Föderalismuskommission II sowohl einen solidarisch finanzierten Altschuldenfonds als auch eine Schuldenbremse zur konjunkturellen Steuerung der Neuverschuldung beinhalten muss. Gerade das hoch verschuldete Schleswig-Holstein braucht mehr als nur neue Regularien für Verschuldungsgrenzen. Ein Altschuldenfonds würde uns dem Ziel, dass alle Länder und Kommunen ihre Ausgaben mit den vorhandenen Einnahmen finanzieren können, erheblich näher bringen. Dies Ziel ist insbesondere auch für die Kommunen notwendig, damit sie den finanziellen Gestaltungsspielraum zurück gewinnen und ihre Verpflichtungen der Daseinsvorsorge ordnungsgemäß erfüllen können.
Der Landesverband von Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert außerdem einen föderalen Kraftakt für die Bildung. Die Bildungsausgaben müssen auf allen Ebenen deutlich erhöht werden, um die Zukunftsaufgaben zu bewältigen. Der vorschulische Bereich ist deutlich unterfinanziert, Ganztagsschulen sind Mangelware und die Hochschulen sind auf die wachsenden Studierendenzahlen nicht vorbereitet!
Deshalb erwarten wir, dass die Föderalismuskommission neben einem Altschuldenfonds und einer Schuldenbremse auch einen "Zukunftsinvestitionsplan Bildung" auflegt. Die Zukunftschancen unserer Kinder hängen davon entscheidend ab!
Begründung:
Ziel der eingerichteten Föderalismuskommission II ist es, die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern einschließlich der Kommunen neu zu ordnen. Durch die vorhandene Zweidrittelmehrheit der Großen Koalition im Bund gibt es die einmalige Chance, grundlegende Reformen mit der notwendigen parlamentarischen Mehrheit auszustatten. Wir plädieren dafür, diese historische Chance zu nutzen, um ein schlüssiges Reformpaket zu schnüren. Dazu gehören für uns folgende Bausteine:
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat einen Altschuldenfonds konzipiert, der aus folgenden Eckpfeilern besteht: Alle Schulden von Ländern und Kommunen werden in einen Fonds überführt, der innerhalb von 50 Jahren getilgt wird. Finanziert werden Zinsen und Tilgung zum einen aus den laufenden Länder- und Kommunalhaushalten, zum anderen aus Mitteln des Solidarpaktes II für die Neuen Bundesländer. Zur Zeit reichen die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag nicht aus, um die jährlichen Aufbauhilfen für die Neuen Bundesländer zu finanzieren. Das ändert sich aber, weil das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag ständig wächst, während die Aufbauhilfen aus dem Solidarpakt II sukzessive abgeschmolzen werden und 2019 endgültig auslaufen. Schon 2010 liegen die prognostizierten Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag um 1 Mrd Euro höher als die Ausgaben für den Solidarpakt II.
Der Vorschlag ist nun, diese jährlich wachsenden Überschüsse, (Soli-Einnahmen minus Solidarpakt-Ausgaben) einer neuen gesellschaftlichen Aufgabe zuzuführen: der Entschuldung von Bund, Ländern und Kommunen. Damit wäre die Grundlage für die Finanzierung des Altschuldenfonds in Höhe von jährlich 4,5 Mrd Euro gelegt, in den dann natürlich auch Kommunen und Länder einzahlen müssten. Das Konzept sieht vor, dass kein Land und keine Kommune mehr in den Altschuldenfonds einzahlt als die bisherige jeweilige Zinsbelastung ausmacht. Finanzschwache Länder und Kommunen, deren Zinslast deutlich über dem Durchschnitt der Länder und Kommunen liegt, würden im Vergleich zum Ist-Stand durch diesen Altschuldenfonds erheblich entlastet. Für Schleswig-Holstein würde das bedeuten, dass die jährliche Zinslast von Land und Kommunen (2010 ca. 1.300 Mio. €) um ca. 300 Mio. € sinken kann.
Die Entlastung finanzschwacher Länder und Kommunen ist dringend geboten. Die unterschiedliche Entwicklung der jeweiligen Haushalte ist überwiegend strukturell bedingt. So war Schleswig-Holstein schon immer ein strukturschwaches Land mit geringeren Steuereinnahmen und höheren Sozialausgaben. Zur Zeit hat Schleswig-Holstein beispielsweise mit 36,2 % den mit Abstand höchsten Bevölkerungsanteil der über 65-Jährigen, welches sich auch auf die Ausgabe- und Einnahmesituation des Landes auswirkt.
Deshalb sehen wir es als notwendig an, dass sich nun die solidarische Gemeinschaft von Bund und Ländern an einer Lösung für einen Altschuldenfonds beteiligt. Ohne eine solche Lösung sind neue Regularien zur Begrenzung der Nettoneuverschuldung für Schleswig-Holstein nicht umsetzbar, da schon jetzt das strukturelle Defizit im Landeshaushalt jährlich 900 Mio. € beträgt. Wir wollen, dass alle Länder und Kommunen in die Lage versetzt werden, ihr Aufgaben in der Regel ohne neue Schulden zu bewältigen. Nur so werden die notwendigen Mittel frei, um die Daseinsvorsorge sicher zu stellen und insbesondere in die "Zukunftsinvestition Bildung" investieren zu können.
Wir erwarten, dass auch der Bund seinerseits entweder einen Altschuldenfonds für sich selbst schafft oder sich an dem Länderfonds beteiligt. Dazu können die frei werdenden Mittel aus dem Solidarpakt II, die ab 2013 den Betrag von 4,5 Mrd Euro überschreiten, eingesetzt werden.
Allein die Bewältigung der Altschulden hilft uns auf Dauer nicht weiter, denn genauso notwendig sind neue Regelungen für die zulässige Neuverschuldung von Bund, Ländern und Kommunen.
Wir fordern eine Schuldenbremse:
Wir müssen feststellen, dass die vorhandenen gesetzlichen Regelungen veraltet und ungeeignet sind, die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Haushalte zu sichern. Seit Jahrzehnten nimmt die Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Deutschland zu, in konjunkturell guten wie in schlechten Zeiten. Außerdem hat die Vorgabe, immer nur so viele Schulden neu aufnehmen zu dürfen wie im Gegenzug auch investiert wird, dazu geführt, dass für jedes neue Straßenbauprojekt neue Schulden aufgenommen werden durften, während die Investitionen in die Gehälter von LehrerInnen beispielsweise nicht zählten. Dieses ist weder nachhaltig noch zukunftsträchtig.
Der gesamtstaatliche Schuldenstand von 1,5 Billionen Euro – mit dessen Aufbau in den sechziger Jahren begonnen wurde - frisst in Bund, Ländern und Kommunen einen großen Teil der frei verfügbaren Haushaltsmittel auf. So zahlt allein der Bund pro Jahr über 40 Mrd. Euro Zinsen. Hinzu kommen nicht gedeckte Pensionsverpflichtungen von bundesweit ca. 750 Mrd. Euro und Schulden der ausgegliederten öffentlichen Einrichtungen. Schleswig-Holstein zahlt inzwischen genauso so viel an jährlichen Zinsen wie für die Beschäftigung seiner gesamten LehrerInnen.
Deshalb schlagen wir vor, die konjunkturell gesteuerte Schuldenbremse nach Schweizer Modell auf Deutschland zu übertragen: So können die öffentlichen Haushalte zwar mit der wirtschaftlichen Konjunktur atmen, aber über einen Konjunkturzyklus hinweg muss der Haushalt ausgeglichen sein. Die einfache Haushaltsregel lautet: Die Ausgaben müssen sich an den Einnahmen orientieren, korrigiert um einen auf wissenschaftlich empirischer Basis ermittelten Konjunkturfaktor. Dies bedeutet, dass in Haushaltsjahren, in denen das Bruttoinlandsprodukt stärker als im Durchschnitt der vorangegangenen Jahre steigt, Haushaltsüberschüsse erzielt werden.
Schwächelt das Bruttoinlandsprodukt, sind Haushaltsdefizite zulässig. Mit diesem Verfahren
kann dem Prinzip nachhaltiger und vorsorgender Haushaltspolitik Rechnung getragen
werden. Es ist mit den Maastrichtkriterien konform und entfaltet über die strikte
Ausgaberegel sogar eine strengere Wirkung. Es ist bewusst kein absolutes Verbot, neue Schulden aufzunehmen, weil ein solches Verbot Investitionen in die Zukunft mit einem geregelten Tilgungsrahmen behindern und so die wirtschaftliche und finanzielle Weiterentwicklung blockieren würde. In der Schweiz wurde diese Schuldenbremse per Volksabstimmung durchgesetzt, was dementsprechend zu einer hohen Akzeptanz führt. Außer einer Schuldenbremse muss es auch die Verpflichtung geben, zukünftig bei der Einstellung von Beamten in einen Pensionsfonds einzuzahlen, um für die Erfüllung neu entstehender Pensionsverpflichtungen vollständig vorzusorgen.
Vorteile für die Kommunen:
Die Kommunen in Schleswig-Holstein haben in den letzten Jahren deutlich gespürt, dass der finanzielle Gestaltungsspielraum enorm eingeschränkt wurde. Ausgaben sind gestiegen, neue Aufgaben hinzugekommen und der Griff des Landes in die kommunalen Kassen hinterlässt auch seine Spuren.
Gerade das Ehrenamt braucht aber finanziellen Gestaltungsspielraum, um sich vor Ort engagiert für die Interessen der BürgerInnen ihrer Gemeinde einsetzen zu können. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Kindertagesstätten und die Ausstattung von Schulen unterfinanziert sind, dass Büchereien und Schwimmbäder aus Geldnot geschlossen werden und dass es im städtischen wie im ländlichen Bereich oftmals an Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche fehlt. Auch die Ausstattung der Jugendämter und die individuelle Hilfen für Familien mit Förderbedarf leidet unter der engen Finanzsituation der Kommunen.
Wir GRÜNE kritisieren in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich, dass die Große Koalition aus CDU und SPD den Kommunen jährlich 120 Mio. Euro aus den ihnen nach dem Finanzausgleichsgesetz zustehenden Steuermitteln raubt! Selbst wenn die Kommunen durch die Steuermehreinnahmen insgesamt eine bessere Situation als in den letzten Jahren haben, so fehlt ihnen dennoch dieses Geld, um vor Ort die Daseinsvorsorge angemessen ausgestalten zu können.
Investitionen in Bildung:
Deutschlands Zukunftsfähigkeit wird sich nicht nur an der Frage entscheiden, ob wir es schaffen, die Altschuldenlast zu bewältigen, sondern vielmehr an der Frage, ob es gelingt, die Bildungsausgaben massiv zu steigern. Als rohstoffarmes Land sind wir darauf angewiesen, dass wir ein qualitativ gutes Bildungs- und Forschungssystems haben. Dazu passt es nicht, dass die deutschen Bildungsausgaben deutlich unter dem Durchschnitt aller OECD-Staaten liegen. Deshalb bedarf es eines föderalen Kraftaktes, um diese Situation zu verändern!
Zwar ist die Finanzierung der Bildungsaufgaben ist in erster Linie Aufgabe der Länder, aber mit den jetzigen Einnahmen werden die Länder diesen Aufholprozess nicht alleine meistern können: qualitativ gute Kindertagesstätten als Rundumversorgung, Ganztagsschulen und ausreichende Ausbildungs- und Studienplätze kosten viel Geld. Daher ist auch der Bund gefordert, einen Finanzierungsanteil zu leisten.
Wir schlagen vor, diese Bildungsaufgaben durch die Einführung einer Bundessteuerverwaltung zu finanzieren. Nach Expertise des Bundesrechnungshofs würde das gesamtstaatlich Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in Höhe von jährlich bis zu 11,5 Mrd.€ bringen. Nach dem Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2007 wären das für Schleswig-Holstein 3,3% der Summe, also jährlich bis zu 380 Mio. Euro.
(Hinweis: Der Königsteiner Schlüssel regelt die Aufteilung des Länderanteils an gemeinsamen Finanzierungen. Er setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zum einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder zusammen und wird jedes Jahr neu berechnet)
Schlussbemerkung:
Zu einer guten Oppositionsarbeit gehört es auch, sinnvolle Vorschläge der Landesregierung aufzunehmen und zu unterstützen. Die Forderung der Landesregierung, die Finanzreform mit einem verbindlichen Altschuldenfonds zu verknüpfen, ist nicht nur ein guter Vorschlag sondern eine Grundbedingung für Schleswig-Holstein, um den notwendigen finanziellen Gestaltungsspielraum für das Land und seine Kommunen zurück zu erobern. Die zukünftige Generation ist darauf angewiesen, dass sie außer leeren Rentenkassen, einer unzureichenden Finanzierung von Gesundheit & Pflege und großen Umweltproblemen nicht auch noch einen Riesenberg Schulden erbt! Deshalb wird der Landesvorstand aufgefordert, sich innerhalb der GRÜNEN Bundespartei für diesen Vorschlag einsetzen.